Corona im Landkreis Traunstein: das gilt ab 21.10.20

Bitte beachten Sie: die Situation kann sich täglich verändern! Nachfolgender Text stammt vom 21.10.2020

Weitergehende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 21.10.20

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Traunstein liegt bei 36,7 (Stand: 20.10.2020). Der Signalwert von 35 wurde überschritten. Damit gelten im Landkreis Traunstein gemäß der „Corona-Ampel“ des Freistaats Bayern und der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Traunstein ab 21.10.20 (00:00 Uhr) folgende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung:

  • Zwingende Maskenpflicht auch
    • auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen) von öffentlich zugänglichen Gebäuden,
    • auf Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte sowie für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann,
    • in den weiterführenden Schulen (ab Jahrgangsstufe 5) auch am Platz,
    • sowie für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Freizeit- und Kulturstätten (Theatern, Kinos und sonstigen Bühnen) auch am Platz.
  • Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr in der Gastronomie. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen und sonstigen Verkaufsstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
  • Private Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) und Kontakte im öffentlichen und privaten Raum (z.B. auch in der Gastronomie) werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt
  • Besuchsbeschränkung für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime sowie Seniorenresidenzen: Für jeden Patienten/Bewohner nur noch ein Besucher pro Tag, bei Minderjährigen sind auch beide Erziehungsberechtigte gemeinsam an einem Tag möglich.
  • Feste Gruppen und Maskenpflicht für Personal in Kindergärten und Kindertagesbetreuungseinrichtungen

 

Das Beschränkungskonzept gilt solange, bis der Signalwert bei der 7-Tage-Inzidenz mindestens eine Woche lang unterschritten wurde.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit maximal 100 Personen in Innenräumen noch stattfinden können. Auch kulturelle Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen, etc., können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden. Unabhängig davon bittet das Landratsamt darum, von allen Veranstaltungen abzusehen, deren Durchführung gegenwärtig nicht zwingend notwendig ist. Gegebenenfalls sollte als Alternative geprüft werden, ob die Veranstaltung digital durchgeführt werden kann.

Corona-Testzentrum für den Landkreis Traunstein

Das Corona-Testzentrum für den Landkreis Traunstein in der Halle Mühlwiesen 3 in Traunstein hat seinen Betrieb aufgenommen. Mit dem neuen Testzentrum soll das bereits bestehende Testangebot (Hausarzt, Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung) für die Bürger und Arbeitnehmer im Landkreis erweitert werden. Insbesondere geht es darum, Infektionen, die sonst unerkannt blieben, zu entdecken um steigende Infektionszahlen möglichst zu verhindern.

Alle Landkreisbürger und Arbeitnehmer im Landkreis können sich im Testzentrum kostenlos testen lassen.

Adresse des Testzentrums:

Mühlwiesen 3

83278 Traunstein

 

Betriebszeiten:

Montag – Freitag

12:00 – 16:00 Uhr

 

Für den Test wird benötigt:

  • Internet-fähiges Mobiltelefon (ohne Mobiltelefon ist mit deutlich längeren Wartezeiten zu rechnen, da dann eine manuelle Eingabe der Daten nötig ist)
  • persönliche E-Mail-Adresse
  • die Mitnahme eines Ausweises wird dringend empfohlen, um die Feststellung und manuelle Eingabe der persönlichen Angaben zu erleichtern und damit einen bestmöglichen Testablauf zu gewährleisten

 

Ablauf:

  • Anfahrt zum Testzentrum mit dem Pkw (Adresse: Mühlwiesen 3, 83278 Traunstein)
  • Registrierung mittels QR-Code (bitte stellen Sie sicher, dass auf Ihrem Smartphone eine App zum Scannen des QR-Codes installiert ist)
  • Alternativ (nimmt deutlich mehr Zeit in Anspruch): manuelle Eingabe der persönlichen Daten in einen Fragebogen zur Registrierung, ggf. auch mit Unterstützung des Personals, bitte aus Gründen des Infektionsschutzes einen eigenen Stift mitnehmen
  • Personal des Roten Kreuzes nimmt den Test vor
  • Zustellung des Testergebnisses per E-Mail durch den Labordienstleister (Ziel: Innerhalb von 48 Stunden, Abweichungen möglich). Bei positiven Testergebnissen gilt eine Quarantäne, hierzu nimmt das Gesundheitsamt zusätzlich Kontakt mit den positiv Getesteten auf.

 

Wichtiger Hinweis:

Im Testzentrum kann keine ärztliche Anamnese und Beratung stattfinden. Bürgerinnen und Bürger mit COVID-19 ähnlichen Symptomen (beispielsweise Husten, Fieber oder allgemeine Abgeschlagenheit) werden deshalb gebeten, sich  an ihren Hausarzt oder an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung zu wenden (Tel.: 116117).

 

Hinweis auf andere weiterhin bestehende Testmöglichkeiten:

Das Testzentrum ist eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Testmöglichkeiten. Unabhängig von der Einrichtung des Testzentrums gibt es für alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin folgende kostenlose Testmöglichkeiten:

  • Hausarzt
  • Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung, Tel.: 116117
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