Bombenfund in Traunstein am 22.09.20: Zehn häufige Fragen

Stadt informiert über den Ablauf und das weitere Vorgehen

 

Innerhalb von wenigen Tagen wurden in Traunstein zwei Bomben, die während des Zweiten Weltkriegs abgeworfen worden waren, gefunden und entschärft. Beide Bomben befanden sich auf dem Grundstück Chiemseestraße 25, auf dem ein privater Bauträger vier Wohngebäude errichten wird. Oberbürgermeister Dr. Christian Hümmer: „Wir haben das bisherige Konzept noch einmal auf den Prüfstand gestellt.“ Weiters erklärt er: „Sämtliche gesetzlichen Vorgaben wurden vorschriftsmäßig eingehalten. Zusätzlich habe ich angeordnet, dass die noch nicht geräumte Restfläche nochmal zusätzlich sondiert wird.“

Derzeit läuft die vor Baubeginn übliche sogenannte „Kampfmittelberäumung gemäß baufachlicher Richtlinie“. Ein Spezialteam eines staatlich zugelassenen Kampfmittelspezialisten untersucht das Gelände, um mögliche Sprengkörper zu entdecken und die Entschärfung einleiten zu können. Dies obliegt der Verantwortung des Bauträgers, der er auch nachgekommen ist, bzw. weiter nachkommt.

Um die weitere Vorgehensweise möglichst anschaulich zu erläutern, beantwortet die Stadt Traunstein im Folgenden zehn häufig gestellte Fragen:

 

  1. Wurde das Gelände vor Start der Bauarbeiten nicht genau untersucht?

Das gesetzlich vorgegebene Verfahren wurde exakt eingehalten. Eines muss an dieser Stelle zudem klargestellt werden: Die Bauarbeiten haben noch nicht begonnen. Für Verdachtsflächen wie diese gibt es ein exakt festgelegtes Vorgehen, das der Bauträger einhalten muss: Erkunden der möglichen Belastung durch Sprengkörper, Abschätzen der Gefahr, Konzepterstellung für die Räumung und abschließend die Räumung. In diesen Tagen sondiert ein Team des Kampfmittelräumdiensts das Gelände, um mögliche Sprengkörper entdecken und unschädlich machen zu können. Der Bauträger befindet sich derzeit also in der letzten Phase, der Räumung der Baustelle von Sprengkörpern. Die Räumung eines Grundstücks kann sich über mehrere Tage hinziehen. Hinzu kommt, dass das Gelände aufgrund der Entsorgung von Müll, Schrott und Unrat nach dem Zweiten Weltkrieg elektromagnetisch gestört ist. Die Untersuchungsgeräte schlagen deshalb ständig an. Dies hat zur Folge, dass man jedem einzelnen Verdacht nachgehen muss.

  1. Warum wurde nach dem ersten Fund kein Baustopp verfügt?

Es kann kein Baustopp verfügt werden, wenn keine Bauarbeiten stattfinden. Die Sondierung durch den Kampfmittelräumdienst ist essentiell, um das Gelände später sicher bebauen und jedes Risiko für die Bürgerinnen und Bürger ausschließen zu können.

  1. Warum werden nicht alle Bomben gleichzeitig entschärft?

Die Gefahr, die von einer Bombe mit intaktem Zünder ausgeht, ist zu groß. Jeder gefundene Sprengkörper muss zur Sicherheit aller unmittelbar entschärft werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

  1. Wann wird nach einem Fund die Öffentlichkeit informiert?

Wird der Kampfmittelspezialist fündig, werden sofort der Kampfmittelräumdienst, die Polizei, die Stadt als Sicherheitsbehörde und der Eigentümer des Grundstücks informiert. Innerhalb weniger Minuten kommen alle Einsatzkräfte in der Einsatzzentrale zusammen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Unmittelbar danach wird die Öffentlichkeit informiert und über den Ablauf der Entschärfung samt Evakuierung in Kenntnis gesetzt.

  1. Warum wird nicht jeder Einzelne persönlich über die Evakuierung informiert?

Im Falle eines Bombenfundes ist es entscheidend, so schnell wie möglich zu handeln, um eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger auszuschließen. Für die Information der Bevölkerung nutzen die Stadtverwaltung und die Polizei alle Kanäle, die ihnen zur Verfügung stehen: Radio, Zeitung, Internet und soziale Medien. Zudem weisen die Einsatzkräfte mit Lautsprecherdurchsagen auf die Evakuierung hin. In der Kürze der Zeit ist es leider nicht möglich, jeden Einzelnen vorab zu kontaktieren. Deshalb ist auch die Solidarität der Bürger gefragt, die ihre Nachbarinnen und Nachbarn informieren, die keinen Zugang zum Internet oder einem Radio haben.

  1. Waren ich oder mein Haus in Gefahr?

Die Einsatzkräfte haben die Gefahr für jeden Einzelnen so gering wie möglich gehalten, indem sie das Gebiet rund um die Bombe evakuiert haben. Die Entschärfung selbst lag in den Händen eines erfahrenen Sprengmeisters.

  1. Was ist mit weiteren Bauvorhaben in diesem Gebiet?

Die Stadtverwaltung Traunstein wird jedes Bauvorhaben, das auf einem möglicherweise belasteten Grundstück geplant ist, ausschließlich mit umfangreichen Auflagen genehmigen und eine Kampfmittelvorerkundung fordern – so wie es auch bei diesem Projekt der Fall war.

  1. Wann ist die Erkundung des Grundstücks abgeschlossen und die Gefahr gebannt?

Bisher wurden bereits 80 Prozent der Fläche untersucht. Aufgrund der Tatsache, dass bereits zwei Bomben gefunden wurden, geht die Erkundung nun langsamer und vorsichtiger vonstatten. Um jede Gefahr ausschließen zu können, wird das noch nicht untersuchte Gebiet noch gründlicher untersucht. Ein genauer Zeitpunkt kann daher nicht genannt werden.

  1. Wer bezahlt die Evakuierung und die Entschärfung?

Der Grundstückseigentümer muss alle Kosten bis zum Zeitpunkt des Fundes einer Bombe tragen. Die Kosten für die Evakuierung und Absicherung muss die Stadt Traunstein übernehmen. Die Entschärfung durch den Kampfmittelräumdienst sowie die Beseitigung bezahlt der Freistaat Bayern.

  1. Welche Konsequenzen haben die Vorfälle für den Bauträger?

Der Bauträger muss gesichert nachweisen können, dass das Gelände vollständig von möglichen Sprengkörpern befreit ist. Erst im Anschluss kann er mit den eigentlichen Bauarbeiten beginnen. Zudem muss er, wie bereits erläutert, die für die Sondierung entstehenden Kosten tragen.

 

Agnes Giesbrecht

Pressereferentin der Großen Kreisstadt Traunstein

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